Leistungssport im VDP

Diese Form der Unterordnung untergliedert sich beim Leistungssport im VDP in verschiedene Stufen.

1. Leistungsstufe 0

Hier werden die grundlegenden Formen des Gehorsams überprüft. Darunter sind die Kommandos "Sitz", "Platz" und "Fuß" zu verstehen.

Diese werden in eine prüfbare Form gebracht und die Hundeführer müssen beweisen, dass ihr Hund diese nicht nur auf dem Hundeplatz, sondern auch "an der Straße" unter Alltagsbedingungen sicher befolgt.

Da in dieser Leistungsstufe der Schwerpunkt auf die Alltagstauglichkeit des Teams Hundeführer/Hund gelegt wird, werden hier viele Punkte für das "Verhalten im Straßenverkehr" vergeben.

Hierunter versteht man z. B. die Begegnung mit Fußgängern, Radfahrern oder Autos. Ebenso muss sich der Hund bei bestimmten Geräuschen wie z. B. Schlagen von Autotüren, Autohupen und Fahrradklingeln unbeeindruckt zeigen.

Auch muss der Hund eine gewisse Zeit angeleint, unbeaufsichtigt vom Hundeführer, ohne zu bellen und zu jaulen allein gelassen werden können.

2. Leistungsstufe 1 bis 3

In diesen Stufen steigert sich der Schwierigkeitsgrad zur Hundehalterprüfung dadurch, dass Übungen wie "Springen über die Hürde" dazukommen und Übungsteile schwieriger gestaltet sind wie Apportieren, Platz aus der Bewegung mit Abrufen, Ablegen des Hundes unter Ablenkung, Steh aus der Bewegung, Voraus und Geruchsidentifizierung.

Ab der Leistungsstufe 2 wird der Hund ohne Leine geführt wird!

3. Begleithundprüfung (BH/VT)

Diese Art der Prüfung ist Voraussetzung für andere Hundsportarten. Dazu gehört zum Beispiel das Agility oder das Obedience.

Voraussetzung an der Prüfungsteilnahme der Begleithundprüfung (BH/VT) ist das Ablegen eines Sachkundenachweises. Dieser ist zwingend vorgeschrieben. Ohne das Bestehen dieses Sachkundenachweises ist eine weitere Teilnahme nicht möglich

Die praktische Prüfung besteht aus einer Unbefangenheitsprüfung/Verhaltenstest bei der auch die Identität des Hundes anhand der Tätowiernummer oder Chipnummer überprüft wird. Auch hier schließt ein Durchfallen die weitere Teilnahme an der Prüfung aus.

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