News


29.09.2023

                                                         Angelika Rudolph

Plötzlich und unerwartet verstarb unser langjähriges Mitglied Angelika Rudolph.

Als Züchterin, Zuchtwartin, Zuchtrichterin und komm. Vorsitzende der Gruppe Jena war sie unermüdlich für den VDP im Einsatz.

Seit 1992 war sie mit dem Zwinger "von der Salana“ zusammen mit Ihrem Mann Dr. Axel Rudolph erfolgreich tätig. Nach dessen Tod hat Sie den Zwinger alleine und erfolgreich weitergeführt.

Das Präsidium trauert um ein Mitglied das sich bis zum Schluss für unsere geliebte Rasse Pudel und den VDP eingesetzt hat.

Unser Mitgefühl gilt Ihrer Familie.


18.09.2023

VDP Kalender 2024

Der VDP Kalender ist lieferbar und kann in der Hauptgeschäftsstelle bestellt werden.

Email: vdp.hg@t-online.de

Mitglieder zahlen 11,50€ (zzgl. Porto und Verpackung), Nichtmitglieder 14,50€ (zzgl. Porto und Verpackung).

 


04.08.2023

VDH Rundschreiben 19/23 zur Hannoveraner Erklärung

Die Hannoveraner Erklärung ist überholt – VDH-Beschluss hat Bestand

Merkmalliste


02.07.2023

Neues Pudel Paket 2 bei Labokin

Seit Kurzem bieten wir ein zusätzliches Rassepaket für den Pudel an. Dieses enthält neben den wichtigsten Gentests für den Pudel auch die Fellfarben.
Im neuen Paket sind folgende Tests enthalten:

includes: (Degenerative myelopathy (DM exon 2), Neonatal encephalopathy with seizures (NEWS), Progressive retinal atrophy*** (prcd-PRA), Progressive retinal atrophy(rcd4-PRA), von-Willebrand disease type I (vWD 1), A-Locus, B-Locus, D-Locus d1, E-Locus e1, K-Locus)

Dies können Sie unter der Nummer: 8857 bestellen. 

Preis: 159,00 €


29.06.2023

Der VDH hat in seinem Rundschreiben zur Hannoveraner Erklärung folgende Erläuterung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Rundschreiben erhalten Sie eine aktualisierte Fassung der ‚Hannoveraner Erklä­rung‘ zu Ausschlussmerkmalen für Hundeausstellungen. Abgesehen von einem ergänzten Link in einer Fußnote entspricht die Erklärung der bereits veröffentlichten Fassung. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um auf verschiedene Fragestellungen einzugehen, die im Zusammenhang mit der Erklärung aufgetreten sind.

Zunächst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der ‚Hannoveraner Er­klärung‘ um eine Erklärung einer Arbeitsgemeinschaft tiermedizinischer und kynologischer Verbände einschließlich des VDH handelt, die keine rechtliche Bindungswirkung hat. Sie soll Behörden und Veranstaltern eine Umsetzungshilfe für das Ausstellungsverbot nach §10 TierSchHuV geben. Dieses Ausstellungsverbot bezieht sich laut Verordnung auf Ausstellun­gen sowie „sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst be­urteilt werden“. Dies umfasst damit auch Hundesportveranstaltungen.

Inhalt der Erklärung ist die Festlegung ausschlussrelevanter Merkmale und nicht, ob und in welchem Ausmaß diese im Vorfeld einer Ausstellung überprüft werden müssen. Auch im Weiteren müssen die im Einzelfall gültigen Kriterien für eine Veranstaltungsteilnahme mit den zuständigen Veterinärämtern abgesprochen werden, wobei die ‚Hannoveraner Erklä­rung‘ aus Sicht des VDH die Grundlage dieser Besprechungen bilden kann. Der VDH ist weiterhin der Ansicht, dass eine pauschale Untersuchungspflicht als Voraussetzung für eine Ausstellungsteilnahme nicht Gegenstand des §10 TierSchHuV ist.

Der VDH hat entschieden, die in der Erklärung aufgeführten erblich bedingten Merkmale gemäß des rechtlichen Rahmens, den die Tierschutz-Hundeverordnung vorgibt, für alle ter­mingeschützten Veranstaltungen (Ausstellungen, Prüfungen und Wettbewerbe im Hunde­sport) als verbindliche Ausschlussmerkmale festzulegen.

Der Beschluss ist gültig für Veranstaltungen, für die ab dem 1.7.2023 Anmeldungen mög­lich sind. Hundesport, der ohne Publikumswirkung mit dem Ziel einer artgerechten Bewe­gung und Beschäftigung der sportlich geführten Hunde betrieben wird, ist nicht betroffen.

Die meisten der aufgeführten Merkmale haben bereits in der Vergangenheit zu Ausschlüs­sen der betroffenen Hunde geführt. Dies wird bei vielen Veranstaltungen unserer Vereine praktiziert und ist jetzt anhand der Merkmalsliste seitens des VDH verbindlich konkretisiert worden. Dies soll eine einheitliche Durchführung der Verordnung fördern und dazu beitra­gen, Veranstaltungen vor überzogenen Auflagen zu schützen.

Viele der eintreffenden Nachfragen befassen sich mit der genauen Art der Merkmale. Hier möchten wir darauf hinweisen, dass die Mehrzahl der Ausschlussmerkmale an das Vorlie­gen einer damit verbundenen klinischen Symptomatik geknüpft ist. So sind beispielweise Hautfalten dann ein Ausschlussgrund, wenn sie Sinnesorgane oder die Bewegung beein­trächtigen oder zu Entzündungen führen. Auch das Vorliegen einer diluten Fellfarbe führt nur dann zu einem Ausschluss, wenn damit tatsächlich eine Erkrankung (z. B. Haarlosigkeit aufgrund einer Colour Dilution Alopezie) verbunden ist. Eine altersbedingte Taubheit ist mangels erblicher Ursache nicht als Ausschlussgrund zu werten. Gleiches gilt für fehlende Zähne, die z. B. alters- oder unfallbedingt fehlen.

Zusammenfassung:

  1. Das in §10 Tierschutz-Hundeverordnung aufgeführte Ausstellungsverbot bezieht sich auf termingeschützte Ausstellungen und Hundesportveranstaltungen.
  2. Der Beschluss ist gültig für Veranstaltungen, für die ab 1.7.2023 Anmeldungen möglich sind.
  3. Die Ausschlussmerkmale müssen erblich bedingt sein.
  4. Die Mehrzahl der Merkmale ist an das Vorliegen einer damit verbundenen klinischen Symptomatik geknüpft.
  5. Eine pauschale Untersuchungspflicht für die Teilnahme an Veranstaltungen sieht der VDH nicht vor.
  6. Auflagen für Veranstaltungen sollten auch im Weiteren gezielt und angemessen sein und müssen mit den örtlichen Vollzugsbehörden/Amtsveterinären vor der Veranstal­tung besprochen werden.

Wir hoffen, dass diese Ausführungen die angefallenen Fragen beantworten und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Leif Kopernik

Hauptgeschäftsführer

Hannoveraner Erklärung

Vorschläge zur Umsetzung des § 10 Tierschutzhundeverordnung 

 

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